(1) Begriffsdefinition
Herr Wolfgang Braunschweig, mit der N.I.E. X-2016413-A, Inhaber des Mietvermittlungsservice, im folgenden genannt CASAYA (registrierte Marke Nr. 2511413), ist Vermittler des Mietvertrages und handelt im Namen und in Vertretung der/des Vermieterin/Vermieters. Der Mietvertrag kommt zwischen der/dem von CASAYA vertretenen Vermieterin/Vermieter und der/dem Mieterin/Mieter zustande. Die/der Mieterin/Mieter zahlt keine Vermittlungsprovision.

(2) Preise
Der Mietpreis bezieht sich auf die Anzahl der Betten. Falls das Mietobjekt für mehr Personen gebucht wird, als Betten vorhanden sind, wird ein Aufpreis pro Person berechnet, der im Mietvertrag genannt wird. Hierbei gelten Kinder ab 3 Jahre als volle Person.

(3) Veränderungen am Mietobjekt
Veränderungen im Innen- und Außenbereich des Mietobjektes, wie z.B. durch Bemalung oder Bepflanzung u.s.w., sind nicht gestattet.

(4) Nebenkosten
Die Nebenkosten für Strom, Gas und Wasser sind im Mietpreis inbegriffen.

(5) Mietzeit
Die Mietdauer muss mindestens eine Woche betragen. Die Mietzeit schließt die Nutzung am Tag des Mietbeginns ab 14.00 Uhr und am Tag des Mietendes bis 10.00 Uhr ein. Mit Mietende ist die/der Mieterin/Mieter verpflichtet, CASAYA die Schlüssel des Mietobjektes zurückzugeben und das Mietobjekt in demselben ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben, wie sie/er das Mietobjekt entgegengenommen hat.

(6) Reservierung
Zur Reservierung des Mietobjektes sendet CASAYA der/dem Mietinteressentin/Mietinteressenten den Mietvertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen per Fax oder per E-Mail. Ab diesem Zeitpunkt räumt CASAYA der/dem Mietinteressentin/Mietinteressenten eine Option für die verbindliche Reservierung innerhalb von 3 Kalendertagen ein.
Kurzfristige Reservierungen (Reservierungen zwei Wochen oder weniger vor Mietbeginn): CASAYA räumt der/dem Mietinteressentin/Mietinteressenten eine Option für die verbindliche Reservierung bis zum folgenden Tag bis 14:00 Uhr ein.
Zur verbindlichen Reservierung des Mietobjektes muss die/der Mietinteressentin/Mietinteressent folgende Dokumente vorlegen und Bedingungen erfüllen:
    1. Unterschriebener Mietvertrag
    2. Unterschriebene Allgemeine Geschäftsbedingungen
    3. Kopie des Personalausweises
    4. Überweisung von 40% des gesamten Mietpreises auf das Geschäftskonto von CASAYA
Sollte die Reservierung 30 oder weniger Kalendertage vor dem Mietantritt erfolgen, ist die/der Mietinteressentin/Mietinteressent verpflichtet, den gesamten Mietpreis zu überweisen. Die Überweisung gilt als getätigt, wenn der zu überweisende Betrag auf dem Geschäftskonto von CASAYA eingegangen ist oder CASAYA der durch die Bank ausgestellte Überweisungsbeleg vorliegt.

Mit Erfüllung dieser vier Punkte ist die Reservierung für die/den Mieterin/Mieter und die/den Vermieterin/Vermieter vertraglich bindend.
Die Reservierung wird von CASAYA der/dem Mieterin/Mieter per Fax oder per E-Mail bestätigt.

(7) Zahlung des Restmietpreises
Der Restmietpreis muss spätestens 30 Kalendertage vor Mietbeginn auf das Geschäftskonto von CASAYA eingegangen sein. Sollte die Zahlung des Restmietpreises nicht fristgerecht eingehen, so kann CASAYA die Reservierung unter Einbehalt der erfolgten Anzahlung annullieren.
Kurzfristige Reservierungen (Reservierungen zwei Wochen oder weniger vor Mietbeginn): Der Restmietpreis muss bei Mietbeginn in bar bezahlt werden. Sollte die Zahlung des Restmietpreises nicht fristgerecht eingehen, so kann CASAYA die Reservierung unter Einbehalt der erfolgten Anzahlung annullieren.

(8) Kaution
Die/der Mieterin/Mieter ist verpflichtet mit Mietbeginn bei CASAYA die im Mietvertrag vereinbarte Kaution in bar zu hinterlegen und im Falle eines Schadens im oder am Haus noch am selben Tag CASAYA zu benachrichten. Wurde der Schaden durch die/den Mieterin/Mieter verursacht müssen die Kosten für die Behebung des Schadens sofort erstattet werden. Sollte die/der Mieterin/Mieter nicht für den durch sie/ihn verursachten Schadens aufkommen ist der/dem Mieterin/Mieter der weitere Aufenthalt im Mietobjekt nicht gestattet. CASAYA wird der/dem Mieterin/Mieter die hinterlegte Kaution vollständig mit Mietende zurückzahlen, sofern die/der Mieterin/Mieter ihren/seinen vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(9) Ruhezeiten
Die/der Mieterin/Mieter ist verpflichtet zwischen 23 Uhr und 10 Uhr die Lautstärke von Musik oder anderen Geräuschen soweit zu reduzieren, das die Nachbarn nicht gestört werden.

(10) Stornierungen
Die/Der Mieterin/Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten, auch wenn die Reservierung für sie/ihn vertraglich bindend geworden ist. Für diesen Fall muss die/der Mieterin/Mieter Stornierungskosten zahlen. Diese betragen in Prozent vom gesamten Mietpreis
    bis zum 90. Kalendertag vor Mietbeginn   10%
    ab dem 89. bis zum 30. Kalendertag vor Mietbeginn   40%
    ab dem 29. Kalendertag vor Mietbeginn   100%
(11) Haftung der Mieter
Die/der Mieterin/Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln. Sie/Er verpflichtet sich, alle entstandenen Schäden - auch unverschuldete - CASAYA unverzüglich zu melden. Die/der Mieterin/Mieter haftet für diejenigen Beschädigungen, die durch eigenes Verschulden oder durch das Verschulden ihrer/seiner Besucher zustandekommen. Es werden keine Tiere gestattet.

(12) Nichterfüllung
Sollte die/der Mieterin/Mieter Ansprüche wegen Nichterfüllung oder Schlechterfüllung gegen die/den Vermieterin/Vermieter vortragen, wird CASAYA die Reklamation an die/den Vermieterin/Vermieter weiterleiten und der/dem Mieterin/Mieter auf Wunsch die zur Verfolgung ihrer/seiner Ansprüche notwendigen Daten der/des Vermieterin/Vermieters bekanntgeben.

(13) Gerichtsstand
Für den Fall eines Rechtsstreits im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterwerfen sich die Parteien, unter Verzicht auf ihren sonstigen Gerichtsstand, ausdrücklich der Gerichtsbarkeit Ibizas.

Letzte Aktualisierung: 4. Juni 2008